OBLSG - CSR




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    Online - Krankmeldung

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    Online - Krankmeldung

    Online - Krankmeldung

    Benachrichtigungspflichtige Krankheit / Symptome gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz :D
    Bei den aufgeführten Symptomen/Krankheiten handelt es sich meist um übertragbare d.h. ansteckende Erkrankungen. Ein rechtzeitiger Informationsfluss (Erkrankter - Gemeinschaftseinrichtung - Gesundheitsamt) ermöglicht, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen und durch Information potenziell bereits angesteckter Personen weitere Erkrankungen verhindert werden können.
    Die Mitteilungspflicht ist im §34 Infektionsschutzgesetz geregelt. Die in der Einrichtung Betreuten (bzw. deren Sorgeberechtigte) und die dort tätigen Mitarbeiter haben die Einrichtung im Erkrankungsfall unverzüglich zu unterrichten.

    Online - Krankmeldung

    Bis zu welchem Tag soll die Krankmeldung erfolgen. Bitte anklicken

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    MoDiMiDoFrSaSo

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis!

    Nachdem "Daten absenden" erhalten Sie eine e-Mail mit einem Bestätigungslink und einer PDF Datei. Die Krankmeldung ist erst mit dem Bestätigen aktiv und mit Abgabe der unterschriebenen PDF-Datei im Sekretariat offiziell abgeschlossen.

    Bei absichtlichen Falschangaben oder missbräuchlicher Anwendung behalten wir uns strafrechtliche bzw. disziplinäre Maßnahmen vor.